Lageplan zum Bauantrag
Lageplan zum Bauantrag gemäß § 9 der Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung, inklusive schriftlichem Teil.
Gewährleistet der Status der Grenzzeichen nicht die notwendige Planungssicherheit, empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem ÖbVI (Öffentlich bestellte/r Vermessungsingenieur/in). Durch Grenzfeststellung lassen sich „verloren gegangene“ Grenzzeichen wiederherstellen.
Danach bauen Sie mit Sicherheit auf eigenem Grund.